Riester Rente
Mit der
Riester-Rente, benannt nach dem Abgeordneten Walter Riester, können Arbeitnehmer privat für Ihre Rente vorsorgen. Diese Form der privaten Rentenversicherung wird
staatlich gefördert.
Finanzdienstleister werben mit einer staatlichen Förderung von bis zu 67 % der jährlich eingezahlten Beiträge.
Zwölf Millionen Deutsche haben die Riester-Rente bereits abgeschlossen.
Viele Bürger sind jedoch nicht förderberechtigt, da sie keine Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung zahlen, wie zum Beispiel Selbstständige, Studenten ohne sozialversicherungspflichtige Anstellung oder 400-Euro-Jobber.
Besonders
interessant ist die Riester Rente für Familien, da es Zuschüsse pro Kind in Höhe von bis zu 185 Euro für alle bis 2007 geborenen Kindergeldberechtigten gibt. Eltern, deren Kinder 2008 zur Welt gekommen sind werden mit bis zu 300 Euro belohnt.
Die Grundzulage für den Sparer beträgt 154 Euro. Zusätzlich wirbt der Staat mit einer Steuerersparnis, die aufgrund des Sonderausgabenabzugs gewährt wird. Die Grenze liegt bei 2100 Euro.
Die Förderung der Riester Rente ist jedoch abhängig von den eingezahlten Beträgen und dem Einkommen.
Um die volle Förderung zu erhalten müssen mindestens vier Prozent des Vorjahresbruttos eingezahlt werden. Hierbei werden jedoch die Zulagen bereits berücksichtigt. Wichtig also für Besitzer einer Riester-Rente, die jährlichen Sparbeiträge an das Einkommen anzupassen. Dies kann auch noch kurz vor Jahresende in einem Einmalbetrag erfolgen.
Die Riester Rente ist auch eine Chance für Eltern in der Erziehungszeit. Mütter bzw. Väter, die aufgrund der Kindererziehung zu Hause bleiben erhalten die Grundzulage über den Vertrag des Ehemannes bzw. der Ehefrau ohne eigene Beiträge leisten zu müssen. Schwieriger wird es für Alleinerziehende.
Nach der Geburt des Kindes erhalten sie die Förderung nur wenn sie den Minimalbeitrag von 60 Euro im Jahr beziehungsweise von 5 Euro im Monat entrichten. Nachdem das Kind 3 Jahre alt ist haben Alleinerziehende ohne Job keinen Anspruch auf die staatliche
Förderung der Riester-Rente. Der Vertrag darf, muss jedoch nicht weiter bespart werden.
Bei
Personen unter 25 Jahren gibt der Staat nun noch ein Bonbon dazu. Es werden einmalig 200 Euro extra Bonus beim Vertragsabschluss gewährt.
Die Riester-Rente garantiert eine lebenslange Absicherung. Es gibt keine Begrenzung auf ein Höchstalter. Der Sparer erhält bis zum Tod die monatliche Rente. Er hat sogar die Möglichkeit ab dem Rentenbeginn mit minimal 60 Jahren einmalig bis zu 30 Prozent der eingezahlten Summe zu entnehmen. Sollte er das Rentenalter nicht erleben,
kann nur der Ehepartner in den Vertrag einsteigen und bei Rentenbeginn die Auszahlungen erhalten, auch wenn dieser bereits selbst riestert. Ist der Versicherungsnehmer nicht verheiratet erhalten die Erben lediglich die eingezahlten Beträge unverzinst zurück. Tritt der Tod kurz nach Beginn der Auszahlungsphase ein, haben die Erben Pech gehabt. Hier erfolgt keine Auszahlung des Kapitals mehr.
Ein großer Vorteil der Rieste- Rente ist die Sicherheit vor Hartz IV, also Arbeitslosengeld II, es wird nicht angerechnet wenn der Versicherungsnehmer Arbeitslosengeld beantragt. Die Riester Rente ist in der Ansparphase pfändungssicher. Jedoch wird sie bei Beginn der Auszahlung auf das Einkommen angerechnet und kann dann bis zur Pfändungsfreigrenze abgeschöpft werden.
Die neue Abgeltungssteuer seit 01.01.09 greift nicht mit 25 Prozent auf die Riester-Rente zu. Die Beträge werden steuerfrei ausgezahlt.