Rürup-Rente


Die Rürup-Rente wurde im Jahr 2005 eingeführt und wird auch als Basisrente bezeichnet. Hinsichtlich der Leistungskriterien entspricht die Rürup-Rente der gesetzlichen Rente. Im Gegensatz zur klassischen Rentenversicherung, kann der Teilnehmer sich bei der Rürup-Rente den angesparten Betrag allerdings nicht in einem Zug ausbezahlen lassen, sondern erhält bis an sein Lebensende einen festen Geldbetrag. Die Rürup-Rente wird vom Staat gefördert, insbesondere steuerliche Aspekte werden erheblich erleichtert, im Falle einer Arbeitslosigkeit, wird die Rente nicht berücksichtigt.

Für den Abschluss einer Rürup-Rente, muss der Anleger sich dazu bereit erklären, bis an sein Lebensende einen monatlichen Festbetrag ausgezahlt zu bekommen. Die Rente wird ab dem 60. bzw. 62. Lebensjahr ausbezahlt. Des Weiteren können Ansprüche aus dem Rürup-Rentenvertrag nicht auf Verwandte übertragen werden, auch kann die Rente nicht weiter veräußert werden.

Die Rürup-Rente wird oftmals als zusätzliche Absicherung im Alter abgeschlossen, im Bezug auf die Steuervorteile muss angemerkt werden, dass die Beiträge seit dem Jahr 2005 als Sonderausgaben geltend gemacht werden können. Die Rürup-Rente kann bei fondsgebundenen Versicherungen, herkömmlichen Rentenversicherungen und bei britischen Versicherungen abgeschlossen werden.

Die Rürup-Rente wird häufig von Selbstständigen genutzt, denn diese können nicht mehr auf die staatlichen Förderungen der Riester-Rente zurückgreifen. Viele Angestellt entscheiden sich jedoch ebenfalls für den Abschluss einer Rürup-Rente, denn durch die steuerliche Anrechnung als Sonderausgabe, kann neben der grundsätzlich vorhandenen Rente ein weiteres Standbein fürs Alter aufgebaut werden.

Der Rentenvertrag der Rürup-Rente kann vor dem Beginn der Rente nicht aufgelöst werden, daher wird dieser auch beim Arbeitslosengeld II nicht berücksichtigt. Des Weiteren kann die eingezahlte Rürup-Rente nicht gepfändet werden. Falls vor dem Beginn der Rente der Todesfall eintritt, werden die eingezahlten Leistungen zu Gunsten der Rentenversicherung bzw. der dortigen Versicherten einbehalten. Alternativ besteht jedoch auch die Möglichkeit eine Klausel einzubauen, durch welche eine zusätzliche Hinterbliebenenrente erstellt wird. Die Hinterbliebenenrente beträgt zumeist einen bestimmten Prozentsatz der Hauptrente, dieser beläuft sich oftmals auf ca. 60 %. Falls der Rentenabschluss von einer Person abgeschlossen wurde, welche kindergeldberechtigten Nachwuchs hat, werden die Kinder, solange sie noch Kindergeld ausgezahlt bekommen, ebenfalls einen Prozentsatz der Rente erhalten.

Bei der Rürup-Rente können zahlreiche Zusatzversicherungen abgeschlossen werden, zu diesen gehört nicht nur die Hinterbliebenenversicherung, sondern auch die Berufsunfähigkeitsversicherung. Im Vergleich mit der gesetzlichen Rentenversicherung ist zu beachten, dass die Leistungen in etwa gleich sind und auch die steuerliche Behandlung identisch ist.

Falls bei der Rürup-Rente zusätzlich noch eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen wird, bestehen für den Versicherungsnehmer allerdings einige Nachteile. So ist es des Öfteren nicht möglich, dass die Rürup-Rente gekündigt wird, ohne dass auch die Berufsunfähigkeitsversicherung parallel dazu aufgelöst wird. Falls der Versicherungsnehmer einen finanziellen Engpass durchlebt, bieten etliche Versicherungen Modelle und Hilfspakete an, damit der Rentenvertrag nach wie vor gehalten werden kann. Falls die Berufsunfähigkeitsversicherung eine Leistung vollbringen muss, wird diese allerdings vollständig versteuert. Beim Abschluss einer solchen kombinierten Versicherung ist stets darauf zu achten, dass bei den Vor- und Nachteilen die persönliche Steuerbelastung mit einbezogen wird. Denn Einnahmen aus Mietverträgen oder Kapitalverträge können die zu entrichtenden Steuern enorm anheben.

Die Rürup-Rente ist als Alternative zur gesetzlichen Versicherung oder als Ergänzung derer eine gute Möglichkeit zur Aufbesserung der Rente da.